File Extension | AVR |
Full Name | Audio Visual Research Sound Format |
Die Datei mit der Dateiendung .AVR enthält ein- oder zweikanalige Audiodaten, die eine variable Samplegröße von 8 oder 16 Bit unterstützen. Der Dateikopf ist 128 Bit groß und wird von MIDI-Daten gefolgt.
File Extension | SXT |
Full Name | Propellerheads Reason 2 NN-XT Sound Format |
Bei der Dateiformatkonvertierung handelt es sich um den Prozess der Umwandlung einer Datei von einem Format (als „AVR“ bezeichnet) in ein anderes (als „SXT“ bezeichnet). Dies kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Beispielsweise ist die Datei AVR möglicherweise nicht mit der Software oder dem Gerät kompatibel, mit dem wir sie öffnen oder bearbeiten möchten. In solchen Fällen ist die Konvertierung der Datei vom Format AVR in das Format SXT unerlässlich.
Wie können wir also eine Dateikonvertierung von AVR nach SXT durchführen? Glücklicherweise gibt es viele Tools und Computerprogramme, die die Konvertierung von Dateiformaten ermöglichen. Diese Tools lesen die Daten aus der Datei im Format AVR und wandeln sie in das Format SXT um. Dies ermöglicht die Beibehaltung der in der Datei enthaltenen Originalinformationen, auch nach einer Formatänderung. Nachfolgend finden Sie eine Liste der AVR-zu-SXT-Konverter.
Wenn Sie einen der Konverter schon auf Ihren Computer heruntergeladen und installiert haben, dann können Sie zur richtigen Konvertierung AVR in SXT antreten. Die Bedienung aller Programme ist gewöhnlich intuitiv und basiert auf dem selben Vorgehensschema. Wir stellen Ihnen ganz schnell ein paar Schritte vor, die man immer durchlaufen muss, wenn man das Format der Datei AVR ändert.
Die Dateiendungen werden den Nutzern nicht standardgemäß angezeigt. Um dies zu ändern, gehen Sie in Systemsteuerung, wählen die Position Darstellung und Anpassung und als nächstesOrdneroptionen. Als nächstes wählen Sie die Karte Ansicht und finden die Option "Erweiterungen bei bekannten Dateitypen ausblenden". Diese Option sollte man entmarkieren(reinigen) und mit der Schaltfläche OK bestätigen.